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EQUiWORK
Vivienne Finke
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AGB  (Für die Teilnahme an einem von Vivienne Finke angebotenen Kurs/Training)

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Reiter / Pferdebesitzer / Zuschauer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde. Der Veranstalter (im Text auch als Trainer genannt) ist nicht für Schäden haftbar zu machen. Die Haftung des Trainers bzw. der Trainerin als Tierhalter und als Tieraufseher ist ausgeschlossen. Der Seminarteilnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder sein Pferd verursacht werden uneingeschränkt nach § 833 BGB. Während der gesamten Veranstaltung bleibt der Reiter / Besitzer Tierhüter im Sinne § 834 BGB.

 

Vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferde müssen eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, in der das Risiko der Arbeit mit ungewöhnlichen Zäumungen mitversichert ist. Auf Verlangen des Veranstalters oder seiner Helfer ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Der Veranstalter ist haftpflichtversichert.

 

Der Seminarteilnehmer versichert, dass das Pferd gesund ist und nicht von einer ansteckenden Krankheit befallen ist oder aus einem verseuchten Stall kommt. Mitgebrachte Pferde sollten über die üblichen Schutzimpfungen verfügen. Der Equidenpaß und der Impfpass müssen mitgeführt werden und sind bei Bedarf vorzulegen.

 

Das vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferd muss gesundheitlich dazu in der Lage sein an der Veranstaltung teilzunehmen. Gesundheitliche Vorerkrankungen des Pferdes müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung mit dem behandelnden Tierarzt abgesprochen werden. Vor Beginn der Veranstaltung ist dem Veranstalter die Vorerkrankung/Gesundheitsstörung des Pferdes mitzuteilen. Stellt sich vor oder während des Seminares heraus, dass das Pferd aus gesundheitlichen Gründen nicht am Seminar teilnehmen kann, wie beispielsweise durch eine Lahmheit, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Es kann aber ein Ersatzteilnehmer entsendet werden.

 

Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen, in denen geritten wird, einen geeigneten Schutzhelm nach gültiger EuroNorm, sowie festes Schuhwerk tragen. Erziehungsberechtigte werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen. Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms sowie geeigneter Kleidung (insbesondere das Tragen von Sicherheitsschuhen bei Bodenarbeit) dringend empfohlen. Wird dennoch ohne Reithelm auf ausdrücklichen Wunsch geritten, haftet der Teilnehmer für alle Schäden oder Folgen und handelt auf eigene Gefahr, hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es keine Haftung seitens des Trainers stattfindet.

 

Jede/r Teilnehmer/in entscheidet in wie weit er/sie sich auf die angebotenen Übungen einlässt und ist für sich selbst verantwortlich. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit haftet der Veranstalter nicht. Eine Haftung für mitgebrachte Sachen und Pferde wird nicht übernommen. Ferner stellt der Teilnehmer den Veranstalter im Innenverhältnis insoweit von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen seiner Kranken- und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

 

Eventuell während der Veranstaltung aufgenommene Fotos und Videos dürfen vom Veranstalter für Marketingzwecke in öffentlichen Medien genutzt werden. Die vom Veranstalter gefertigten und herausgegebenen Unterlagen dürfen nur für den privaten Gebrauch des Kunden verwendet werden. Jede sonstige Verwendung, insbesondere eine Publikation oder Vervielfältigung, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

 

Jegliche tierschutzwidrige Handlungen führen zum Ausschluss an der Veranstaltung.

Die volle Veranstaltungsgebühr ist am ersten Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung in bar, oder vorab bis zu einem vom Veranstalter benannten Datum per Überweisung auf das Konto des Veranstalters, auf Wunsch gegen Rechnungsstellung, zu entrichten.


Die Unterbringung des Pferdes ist nicht in der Kursgebühr enthalten. Diese Kosten sind direkt an den Stallbetreiber zu entrichten. Für die Bereitstellung von Seminarräumen ist der Stallbetreiber verantwortlich. Eine Haftung für etwaige Schäden an der Einrichtung etc. wird nicht übernommen. Kann der Teilnehmer bei der Veranstaltung nicht teilnehmen dedarf es einer frühzeitigen Absage und er kann einen Ersatzteilnehmer stellen. Bei fest gebuchten Seminaren wird auch bei nicht Teilnahme die Kursgebühr fällig.

 

Personenbezogene Daten dienen alleine dem Zwecke zur Durchführung der Veranstaltung. Es wird vom Teilnehmer akzeptiert, dass diese von ihm zur Verfügung gestellten Daten für diese Veranstaltung und zur späteren Kontaktaufnahme verwendet, aber ausdrücklich nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters. Stand März 2017.

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